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RICHTIGSTELLUNG
Die „Berichterstattung über die Auseinandersetzung der Fußballvereine mit den hiesigen Tageszeitungen“ entspricht nicht den Richtlinien des Kommunal-Echo, § 2 c, Nr. 1 „Gegenstand des Beitrags müssen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sein“.den unten stehenden Beitrag des SV 08 Kuppenheim zu den